Kostenlose Nachhilfe mit dem Bildungs- und Teilhabepaket

Der Staat übernimmt unter bestimmten Umständen die Kosten für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes. Genauere Informationen darüber, wer einen Anspruch auf Förderung hat und wie Sie die Förderung beantragen, können Sie auf dieser Seite finden oder auch auf der zentralen Seite der Stadt Leipzig. 

Sie haben bereits eine Bewilligung für Lernförderung?

Ihr Teil für den Bildungserfolg Ihres Kindes ist bereits geschafft. Nun übernehmen wir das Steuer und begleiten Ihr Kind auf seinem Weg zum schulischen Erfolg. Eine unserer Lehrkräfte kommt einmal pro Woche zu Ihnen nach Hause und unterrichtet Ihr Kind in Einzelunterricht. Optional kann der Unterricht auch online stattfinden. 

 Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus und wir melden uns in Kürze bei Ihnen. 

Fragen zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Sie haben Anspruch auf die Lernförderung für Ihr Kind, wenn Sie bereits folgende Leistungen beziehen: 

  • Leistungen nach dem SGB II
    (Bürgergeld)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/
    Grundsicherung)
  • Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Wo können Sie die Leistungen beantragen?

Bürgergeldempfänger/innen wenden sich an das Jobcenter Leipzig.

Alle anderen Empfängergruppen wenden sich an das Sozialamt Leipzig.

 

Was muss eingereicht werden?

Sie müssen bei der zuständigen Stelle (Jobcenter/Sozialamt) einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Lernförderung stellen. Zusätzlich müssen Sie die Anlage BuT 3 einreichen. In Anlage BuT 3 bestätigt die Lehrkraft Ihres Kindes den Bedarf an Nachhilfeunterricht. 

Die notwendigen Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Leipzig: 

Gemeinsam lernen.

Für heute. Und für morgen.